• Entleerung von Müllbehältern und Aschenbechern
  • Abwischen von Tischen, Arbeitsflächen, Schreibtischen
  • Reinigung der Gemeinschaftsküche inkl. individuell definierter Aufgaben
  • Reinigung und Desinfektion von Arbeitsgeräten
  • Sanitäre Anlagen reinigen und desinfizieren
  • Erneuern der Hygieneartikel
  • Reinigung des Fußbodens, je nach Bodenbelag saugen, kehren, wischen
  • Reinigung und Pflege aller Treppenhäuser, Empfangsbereiche und Zugängen
  • Entstauben, Entfernen von Fingerabdrücken von Lichtschaltern, Möbeln, Lampen, Glastüren etc.
  • Wichtiger Hinweis für Auftraggeber: Sie sind Vermieter? Die Unterhaltsreinigung Kosten gehören nach § 556 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB sowie § 2 BetrKV zu den umlagefähigen Nebenkosten und lassen sich damit auf den Mieter übertragen.