Abwischen von Tischen, Arbeitsflächen, Schreibtischen
Reinigung der Gemeinschaftsküche inkl. individuell definierter Aufgaben
Reinigung und Desinfektion von Arbeitsgeräten
Sanitäre Anlagen reinigen und desinfizieren
Erneuern der Hygieneartikel
Reinigung des Fußbodens, je nach Bodenbelag saugen, kehren, wischen
Reinigung und Pflege aller Treppenhäuser, Empfangsbereiche und Zugängen
Entstauben, Entfernen von Fingerabdrücken von Lichtschaltern, Möbeln, Lampen, Glastüren etc.
Wichtiger Hinweis für
Auftraggeber:Sie sind
Vermieter? Die Unterhaltsreinigung Kosten gehören nach § 556 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB sowie § 2 BetrKV zu den umlagefähigen Nebenkosten und lassen sich damit auf den Mieter
übertragen.